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Dubiose Machenschaften bei der „Neuen Tafel“

Am 9. 8. 2010 wurden durch eine Pressemitteilung alle Interessierten und künftigen Mitglieder zur Gründungsveranstaltung um 18.00 Uhr in die Christuskirche Mürwik eingeladen. Bereits diese Einladung erzeugte Unmut bei den Interessenten, denn in ihr wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass Mitglieder der bestehenden Tafel bei dieser öffentlichen Veranstaltung nicht erwünscht wären.

Was die Interessierten, zum angegebenen Zeitpunkt jedoch vorfanden war eine verschlossene Tür. Hinter dieser hatten bereits im Vorfeld eine von den späteren Mitgliedern des Vorstands durchgeführte Vorstandswahl und die eigentliche Gründung des Vereins stattgefunden.

All dies, obwohl noch Bewerber für den künftigen Vorstand vor der Tür standen.

Diese Vorgehensweise führte bei den Anwesenden zu massiver Empörung. Äußerungen wie „die wollen anders sein als die andere Tafel – stimmt – die sind ja noch viel schlimmer als die“.

 

Um 18.45 Uhr wurde von Herrn Pevestorf, Ländervertreter der Tafeln Schleswig-Holstein und Hamburg, sowie Mitglied in Bundesvorstand, die überarbeitete Satzung im Schnelldurchgang verlesen.

 

Leider stand den Anwesenden nur eine sehr geringe Anzahl dieser überarbeiteten Satzung zur Verfügung.

 

Entrüstung kam auf, als in der Satzung der Passus, „Leistungsbezieher sind als Mitarbeiter nicht erwünscht“ verlesen wurde. Betroffene fühlten sich dadurch ausgegrenzt und diskriminiert

Dies brachten sie mit lautstarken Zwischenrufen auch unmissverständlich zum Ausdruck.

Danach wurden die Anwesenden – ohne jede weitere Diskussion – aufgefordert diese Satzung so zu akzeptieren.

In meinen Augen eine mehr als zweifelhafte Vorgehensweise.

Ein großer Teil der Anwesenden und auch ich hatten den Eindruck, dass Herr Pevestorf anscheinend ein ganz persönliches Interesse an dieser Neugründung hat.

 

Dies alles geschieht vor dem Hintergrund denunzierender und bisher nicht bewiesener Unterschlagungsvorwürfe gegen die bestehende Tafel.

Meines Wissens hat es bisher weder eine Verhandlung noch eine Verurteilung bezüglich dieser Vorwürfe gegeben.

Ich frage mich, wo bleibt in dieser Situation eigentlich die von einem Ländervertreter zu erwartende Objektivität?

Sollte nicht auch hier die Unschuldsvermutung bis zur Feststellung einer Verfehlung gelten?

 

Bärbel Leuendorf

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Pressemitteilung zum Artikel: „Schwarz gebaut? Reiterhof in Gefahr“ (Flensburger Tageblatt vom 22.05.10) Das Tageblatt stellte am 22.05.10 die Frage, ob der Reiterhof von Ratsherr Hubert Ambrosius „illegal“ sei. Diese Frage stellt sich uns nicht aus folgenden Gründen: >>
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