Wie ein roter Faden ziehen sich Missverständnisse

und nicht nachvollziehbare Entscheidungen durch die Bauvorhaben der Investoren Theilen und Höft auf dem Gelände des Kailagerhauses II.

So wurde das Hotelprojekt, das im Rahmen eines Bauleitverfahrens unter Einbeziehung der Flensburger Bevölkerung entstehen sollte, zu Grabe getragen, nachdem eine politische Mehrheit nicht mehr gegeben war. Dieser Entschluss wurde von den damaligen Fraktionsvorsitzenden mit großer Mehrheit gefasst und im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben.

Auf dieser Pressekonferenz wurde dann fortgeführt, dass die Investoren im „Gegenzug“ auf dem Grundstück des Kailagerhauses nach vereinfachten Baurecht bauen dürfen, etwa 2 bis 3 m höher als der abzureißende alte Schuppen. Und was daraus wurde: Grundstücke wurden hinzugekauft, die genehmigte Planung sieht ein großes, die schmalste Stelle im Hafenbereich plombierendes Gebäude vor, nicht 2 bis 3 m, sondern 5 m höher als das Kailagerhaus, vor.

Was heißt eigentlich im Gegenzug? Gegenzug bedeutet doch so viel wie „Wiedergutmachung“, aber wofür? Gelingt es nicht, beim Hotelbau das Bauleitvorhaben durchzubringen, so ist das das alleinige Risiko des Investors. Wer hat hier wem Versprechungen gemacht? Und warum nun das vereinfachte Baurecht? Da können die Flensburger nicht mitreden!

Die WiF hat sich gegen das neuerliche Bauvorhaben, das nicht nur in der Bevölkerung, sonder auch in der Verwaltung auf wenig Gegenliebe stößt, gewendet und versucht nach wie vor das geplante und nicht ins Ortsbild passende Bauvorhaben zu verhindern. Deswegen haben wir uns nach anwaltlicher Beratung und auf Grund einer Rechtsauskunft eines des Baurechts wirklich Kundigen an die obere Bauaufsicht gewendet. Der Investor Höft, wie im FT vom 09.12.09 berichtet, scheint nicht recht informiert worden zu sein, dass die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bei der WiF ausgeräumt seien. Denn die obere Bauaufsicht geht in ihrem Antwortschreiben in keiner Weise auf unsere Begründung der Unrechtmäßigkeit ein. Also werden wir uns noch einmal an die obere Bauaufsicht wenden müssen, um eine nachvollziehbare Antwort zu bekommen. Wir sind gerade dabei. Je mehr jetzt investiert wird, desto teurer werden auch eventuelle Schadensersatzansprüche, sollten wir Recht bekommen. Der rote Faden ist sicher noch nicht zu ende.